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Corona: Überbrückungshilfe-Programm des NRW-Wirtschaftsministeriums

Das NRW-Wirtschaftsministerium legt ein neues Hilfsprogramm auf, aus dem alle Solo-Selbständigen, auch selbständige Künstler*innen, Lebenshaltungskosten in der Höhe von 1.000 Euro monatlich als Ausgabe einbringen können. Es gilt für die Monate Juni, Juli und August. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Die Regelung der Lebenshaltungskosten gilt für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

Überbrückungshilfe

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